Anerkennung einer ausländischen staatlichen Übersetzerprüfung
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Miroslav Božić (X)
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Mar 28, 2021

Hallo an alle!

Ich habe 2010/2012 in meiner Heimat Bayern meine Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten gemacht, bin dann 2013 nach Mazedonien gezogen, habe dort studiert und die staatliche Übersetzerprüfung für Deutsch, Englisch, Französisch und Serbisch abgelegt.

Leider habe ich von vielen Kollegen erfahren, dass viele Übersetzungen aus Drittstaaten von Behörden in der EU nicht anerkannt werden (das ist teilweise auch bei Übersetzungen
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Hallo an alle!

Ich habe 2010/2012 in meiner Heimat Bayern meine Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten gemacht, bin dann 2013 nach Mazedonien gezogen, habe dort studiert und die staatliche Übersetzerprüfung für Deutsch, Englisch, Französisch und Serbisch abgelegt.

Leider habe ich von vielen Kollegen erfahren, dass viele Übersetzungen aus Drittstaaten von Behörden in der EU nicht anerkannt werden (das ist teilweise auch bei Übersetzungen aus Südamerika der Fall). Auf Facebook habe ich dann Kontakt zu Kollegen gesucht und das Interesse an einer Zusammenarbeit war doch überraschend groß. Und genau die brachten mich auf die Idee mich in Deutschland beeidigen zu lassen.

Ich habe dann in Bayern einen Antrag auf Anerkennung der Übersetzerprüfung gestellt. Dann kam die Antwort, dass die Prüfung nicht anerkannt werden kann, weil Deutsch nicht Korrespondenzsprache in der Prüfung war. Es ist ja logisch, dass eine Übersetzerprüfung im Ausland aus bzw. in die Amtssprache und aus bzw. in die Fremdsprache abgelegt wird. Trotzdem bin ich für alle Sprachkombinationen ermächtigt. Also wollte das Kultusministerium einen schriftlichen Nachweis der Prüfungsstelle zu allen Einzelheiten des Prüfungsablaufs haben.

Wir alle wissen, dass eine Beeidigung per sé nichts über eine hochwertige Übersetzung aussagt und auch kein 100%iges Gütesiegel dafür ist. Auf Facebook bin ich Mitglied von Übersetzergruppen und bekomme hier und da Anfragen von Kunden und immer wenn ich sage, dass ich nicht beeidigt bin, schrecken die so ein bisschen zurück und fragen dann nach ob ich tatsächlich ausreichend fachkompetent bin eine Übersetzung anzufertigen. Das bedeutet im Klartext, dass ich ohne Ermächtigung wirtschaftliche Nachteile habe, nicht unter denselben Konditionen wie ermächtigte Übersetzer wirtschaften kann und deswegen auch quasi wettbewerbsunfähig bin bzw. im Vorherein disqualifiziert und diskreditiert werde. Dabei habe ich 7 Jahre Berufserfahrung als Übersetzer/Dolmetscher für den Zoll in Mazedonien - und das ist nicht gerade wenig.

Darum möchte ich jetzt gern wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen hatte und welche Bundesländer es etwas lockerer angehen mit den Voraussetzungen?

Danke euch im Voraus.
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Blandina Broesicke
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Ermächtigung im Bundesland des Wohnsitzes Mar 30, 2021

Hallo Miroslav,

soweit ich weiß, musst du dich da ermächtigen lassen, wo du deinen Wohnsitz hast. Wenn das Bayern ist, wirst du dich mit den dortigen Stellen auseinandersetzen müssen. Ich habe auch in einer anderen Verordnung (Sachsen) gelesen, dass Deutsch die korrespondierende Sprache der Qualifikation sein muss, um eine ausländische Prüfung anerkennen zu können.
Womöglich musst du in Bayern eine erneute Prüfung ablegen, was natürlich ärgerlich ist. Insbesondere,
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Hallo Miroslav,

soweit ich weiß, musst du dich da ermächtigen lassen, wo du deinen Wohnsitz hast. Wenn das Bayern ist, wirst du dich mit den dortigen Stellen auseinandersetzen müssen. Ich habe auch in einer anderen Verordnung (Sachsen) gelesen, dass Deutsch die korrespondierende Sprache der Qualifikation sein muss, um eine ausländische Prüfung anerkennen zu können.
Womöglich musst du in Bayern eine erneute Prüfung ablegen, was natürlich ärgerlich ist. Insbesondere, da anscheinend für Serbisch keine jährlichen Termine, wenn überhaupt welche, angeboten werden. Die Prüfungen aus Leipzig scheinen anerkannt zu werden.
Was hat denn das Kultusministerium auf deine Aufstellung zu den Prüfungsinhalten geantwortet?

In einem anderen Bundesland als dem eigenen erstmals ermächtigt zu werden, kann je nach Bundesland wahrscheinlich schwierig werden, wenn man nicht kurzfristig zur Verfügung stehen kann. So steht es zumindest in der Zulassungsordnung von Berlin. Das ist für Dolmetscher verständlich. Für Übersetzer nicht unbedingt, aber so ist es bis jetzt geregelt.


Viel Glück,
Blandina
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Miroslav Božić (X)
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TOPIC STARTER
Anerkennung Mar 30, 2021

Blandina Broesicke wrote:

Hallo Miroslav,

soweit ich weiß, musst du dich da ermächtigen lassen, wo du deinen Wohnsitz hast. Wenn das Bayern ist, wirst du dich mit den dortigen Stellen auseinandersetzen müssen. Ich habe auch in einer anderen Verordnung (Sachsen) gelesen, dass Deutsch die korrespondierende Sprache der Qualifikation sein muss, um eine ausländische Prüfung anerkennen zu können.
Womöglich musst du in Bayern eine erneute Prüfung ablegen, was natürlich ärgerlich ist. Insbesondere, da anscheinend für Serbisch keine jährlichen Termine, wenn überhaupt welche, angeboten werden. Die Prüfungen aus Leipzig scheinen anerkannt zu werden.
Was hat denn das Kultusministerium auf deine Aufstellung zu den Prüfungsinhalten geantwortet?

In einem anderen Bundesland als dem eigenen erstmals ermächtigt zu werden, kann je nach Bundesland wahrscheinlich schwierig werden, wenn man nicht kurzfristig zur Verfügung stehen kann. So steht es zumindest in der Zulassungsordnung von Berlin. Das ist für Dolmetscher verständlich. Für Übersetzer nicht unbedingt, aber so ist es bis jetzt geregelt.


Viel Glück,
Blandina



Hallo Blandina,

Ich wohne im Ausland. Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfahlen und andere Bundesländer können oder möchten meine staatliche Prüfung als Übersetzer nicht anerkennen. Einzig und allein hat das Oberlandesgericht Dresden mir einen Antrag auf Beeidigung und Anerkennung geschickt. Da ich bereits einen Antrag auf Anerkennung in Bayern gestellt habe, habe ich die Prüfungsstelle gebeten meine eingereichten Unterlagen ans Oberlandesgericht Dresden weiterzuleiten. Ich hoffe sehr, dass es klappt und das letztlich alles gut geht.

Viele Grüße,

Miroslav


 


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