Habe hierfür nach längerem Suchen nichts passendes gefunden
Auch das schlaue
https://legalworld.wolterskluwer.be/media/4300/v_a-bi15001_f... bleibt eine Antwort schuldig.
Bemerkenswert ist, dass diese Abkürzung auch in niederländischen Urteilen auftaucht
https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:...https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:... (unten)
Ich meine, wenn ich mich richtig erinnere, dass diese Frage hier schon einmal so ähnlich gestellt wurde.
Eine Lösung bestünde darin, den Auftraggeber zu fragen. Unter Umständen weiß er/sie es. Es ist ja immer so eine Sache mit Abkürzungen: Als Übersetzer wird man/frau mit einer Übersetzung beauftragt. Man/frau muss aber wissen, *was* es zu übersetzen gilt - und eben das ist bei diesen Abkürzungen insbesondere im Bereich Recht oft etwas unklar - wie hier
Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit es einfach zu lassen für was es ist (würde ich so machen). Wenn die Übersetzung ansonsten qualitativ stimmig ist, wird man/frau als Auftraggeber(in) darüber hinwegsehen