scheint eine Begriff des Österreichischen Rechts zu sein, mit sowohl zivilrechtlichem als auch strafrechtlichem Bezug ("Beschuldigte"), schau mal hier:
http://www.proz.com/kudoz/german_to_romanian/law_general/386... da wird das erläutert:
>>Beschlagnahme vs. Sicherstellung (Strafrecht)
"Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. "Sicherstellung"
a. die vorläufige Begründung der Verfügungsmacht über Gegenstände und
b. das vorläufige Verbot der Herausgabe von Gegenständen oder anderen Vermögenswerten an Dritte (Drittverbot) und das vorläufige Verbot der Veräußerung oder Verpfändung solcher Gegenstände und Werte<<
Würde dies als "voorlopig verbod om zaken of ander vermogen aan derden af te staan" übersetzen, aber vielleicht fällt noch jemand etwas besseres dazu ein.