Jun 24, 2007 16:37
16 yrs ago
English term

if not the proprietors

English to German Law/Patents Law: Contract(s) Lizenzvertrag
The licensee agrees that....

(d) it will not any time do or suffer to be done any act or thing which might impair or affect the Licensed Property, the Goodwill, the proprietors of the Licensed Property or the Licensor’s rights and interest in it ## (if not the proprietors)##

Was soll das heißen? Wenn der Lizenzgeber nicht der Inhaber ist? Oder bezieht sich die Klammer auf den Lizenznehmer? Wäre es "proprietor's" gewesen, so hätte ich hier nicht gefragt..... Ist das eher ein Schreibfehler?

Kann den im Ausland auf Geschäftsreise befindlichen Auftraggeber gerade nicht fragen.
Proposed translations (German)
3 s.u.
Change log

Jun 24, 2007 16:48: Johanna Timm, PhD changed "Term asked" from "if not the prorietors" to "if not the proprietors"

Jun 25, 2007 07:42: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Law (general)" to "Law: Contract(s)"

Proposed translations

1 hr
Selected

s.u.

Hier soll wohl klargestellt werden, dass der/die Eigentümer eines einer Sache (eines Grundstücks/Hauses?) nicht unbedingt immer identisch sein muss mit dem Lizenzgeber. Eine solche rechtliche Konstellation kann sich z. B. bei Unterlizensierungen ergeben, wo der Eigentümer dem Erstlizenznehmer eine Lizenz gewährt, dieser aber gleichzeitig das Recht auf Vergabe von Unterlizenzen erhält. Im Satz selbst ist wohl beim ersten "proprietors" eine Apostrophe zur Angabe des sächsischen Genitivs im Plural unter den Tisch gefallen, denn es soll doch ausgesagt werden, dass die Rechte sowohl der Eigentümer als auch des Lizenzgebers an der Sache nicht verletzt werden dürfen. Mit Deiner Annahme, dass die Klammer aussagen soll "falls nicht identisch mit dem Eigentümer" oder "falls vom Eigentümer verschieden" liegst Du mMn schon richtig. Ein Tippfehler liegt hier mMn nicht vor, macht ja auch keinen Sinn.

Im übrigen wird auch immer "Eigentümer" und "Inhaber" im D. falsch angewendet. Das deutsche Recht sagt bei Sachen immer "Eigentümer", wenn ausgesagt werden soll, dass jemand das volle Besitz-, Verfügungs- und Verwertungsrecht über eine Sache hat. "Inhaber" wird, wie Wikipedia zeigt, in anderen Fällen verwendet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber
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