Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Einbenennung durch Ehegatten/ Einbenennende
Spanish translation:
Otorgamiento de apellido por los cónyuges / otorgantes del apellido
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gcastro07
Jan 17, 2021 04:49
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German term
Einbenennung durch Ehegatten/ Einbenennende
German to Spanish
Law/Patents
Law: Contract(s)
certificado
Se trata de que el esposo de la madre del niño le otorga a éste su apellido. El esposo no es el padre biológico.
Einbenennung durch Ehegatten: lo traduciría como cambio de apellido por los esposos.
Einbenennende: los otorgantes del apellido
Podría traducir así ? Muchas gracias
Einbenennung durch Ehegatten: lo traduciría como cambio de apellido por los esposos.
Einbenennende: los otorgantes del apellido
Podría traducir así ? Muchas gracias
Proposed translations
1 day 15 hrs
Selected
Otorgamiento de apellido por los cónyuges / otorgantes del apellido
No se trata de reconocer la filiación, sino de otorgar el apellido conyugal al hijo de uno de los cónyuges.
Creifelds:
Einbenennung
Der Elternteil, dem die → elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch (öffentlich beglaubigte, → Form, 1b) Erklärung gegenüber dem → Standesbeamten ihren Ehenamen (→ Name der Familie) erteilen; dies auch in Verbindung mit dem bisherigen → Namen des Kindes (§ 1618 BGB, Zuständigkeit des Standesbeamten gem. § 45 PStG). Diese sog. E. bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, sofern er mit sorgeberechtigt ist oder das Kind bisher dessen Namen führt (diese kann vom → Familiengericht ersetzt werden), sowie des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat. Die E. hat – außer der Namensänderung – keine weitergehenden rechtlichen Wirkungen; insbes. liegt in ihr keine Anerkennung der Vaterschaft (→ Abstammung, 2b) oder dgl.
Creifelds:
Einbenennung
Der Elternteil, dem die → elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch (öffentlich beglaubigte, → Form, 1b) Erklärung gegenüber dem → Standesbeamten ihren Ehenamen (→ Name der Familie) erteilen; dies auch in Verbindung mit dem bisherigen → Namen des Kindes (§ 1618 BGB, Zuständigkeit des Standesbeamten gem. § 45 PStG). Diese sog. E. bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, sofern er mit sorgeberechtigt ist oder das Kind bisher dessen Namen führt (diese kann vom → Familiengericht ersetzt werden), sowie des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat. Die E. hat – außer der Namensänderung – keine weitergehenden rechtlichen Wirkungen; insbes. liegt in ihr keine Anerkennung der Vaterschaft (→ Abstammung, 2b) oder dgl.
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Comment: "Muchas gracias por la ayuda"
1 day 6 hrs
reconocimiento de la filiación por complacencia
1 day 8 hrs
cambio de nombre/apellido por los cónyuges
Por lo que puedo entender “Einbenennung” es exclusivamente el cambio del nombre /apellido. Las responsabilidades del padre biológico siguen en vigencia y no necesariamente incluye un reconocimiento voluntario de la paternidad/maternidad.
Creo también que Einbenennende se podría traducir como lo propones ya que Einbenennung también se conoce como Namenserteilung
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1618.html#:~:text=D...
Eine Einbenennung (§1618 BGB), wie sie her geplant ist (also lediglich die Änderung des Nachnamens des Kindes) ändert nichts an deiner Unterhaltspflicht gegenüber deinem leiblichen Kind), denn es bleibt ja dein Kind.
Eine Einbenennung ist übrigens nicht rückgängig zu machen, d.h. dein Kind heißt immer so wie der Neue, auch wenn deine Ex sich wieder scheiden lassen würde und dann eventuell ihren Geburtsnamen annehmen würde. Dein Kind kann das nicht.
https://www.finanzfrage.net/g/frage/unterhaltspflichtig-nach...
Durch eine Namenserteilung bzw. Einbenennung bleiben Verwandtschaft, Staatsangehörigkeit, Unterhalt und Erbrecht sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt.
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/33/Namenserte...
Permite cambiar el nombre y/o del apellido de una persona, y la consiguiente rectificación en su partida de nacimiento.
Importante: el cambio de nombre de menores debe ser realizado por uno de los padres o por quien lo tenga bajo su tuición.
https://www.chileatiende.gob.cl/fichas/3379-cambio-de-nombre...
Otra distinción se da cuando el «nombre de nacimiento» puede referirse a un apellido de familia, un nombre completo o presumiblemente un nombre otorgado de manera aislada.
https://es.wikipedia.org/wiki/Nombres_de_nacimiento_y_de_mat...
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Note added at 1 day 8 hrs (2021-01-18 13:35:35 GMT)
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Tal vez:
Einbenennende: Cónjuges otorgantes del apellido
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