Hallo mal wieder, ich hatte die letzten Wochen anderweitig zu tun und kam nicht mehr dazu dieses hier zu posten. Dafür aber jetzt:
Deine Quelle:
https://www.ihk.de/hagen/recht/rechtsthemen/aktuelles/mittei... : “ Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz…
…Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist von der Bundesregierung mit der Führung des im Geldwäschegesetz § 18ff verankerten Transparenzregisters beauftragt und zum Gebühreneinzug berechtigt. Rechtsgrundlage ist § 24 Abs. 1 GwG in Verbindung mit Nr. 1 der Anlage zur Transparenzregistergebührenverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/anlage.html Unternehmen und Vereinigungen müssen für die Führung des Registers die Jahresgebühr rückwirkend ab dem Jahr 2017 zahlen, die Gebühr wird künftig jährlich fällig.“
Meine Quelle:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-924400 „Überprüfung der Geldwäsche-Bekämpfung
Berlin: (hib/HLE) In der Bundesregierung sind Mitarbeiter auf insgesamt 15 Vollzeitstellen mit der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung durch die „Financial Action Task Force“ (FATF) befasst. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4532) auf ein