Glossary entry (derived from question below)
Mar 24, 2005 21:29
19 yrs ago
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Polish term
Proposed translations
6 mins
Polish term (edited):
po�ytki
Selected
Nutzen
a po prostu "Nutzen ziehen" ?
Vorteil, Gewinn, Ertrag, den jmd. von einer Tätigkeit, dem Gebrauch von etw., der Anwendung eines Könnens o. Ä. hat: [...]
(c) Dudenverlag
Vorteil, Gewinn, Ertrag, den jmd. von einer Tätigkeit, dem Gebrauch von etw., der Anwendung eines Könnens o. Ä. hat: [...]
(c) Dudenverlag
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3 mins
Polish term (edited):
po�ytki
Nutzungen
Nutzungen ziehen albo Früchte ziehen (pani Alinka Kilian)
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Note added at 4 mins (2005-03-24 21:34:51 GMT)
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Po tzw. niewczasie chyba bym bez ogl¹dania siê na pani¹ Alinkê napisa³ po prostu Nutzen...
Nut|zen, der; -s [aus älterem, stark gebeugtem Nutz unter Einfluss des schwach gebeugten frühnhd. Nutze, mhd. nutze]: Vorteil, Gewinn, Ertrag, den man von einer Tätigkeit, dem Gebrauch von etw., der Anwendung eines Könnens o.Ä. hat: ein geringer N.; [keinen] N. von etw. haben; die Sache bringt wenig N.; aus etw. N. ziehen; es wäre von N. (nützlich, hilfreich, vorteilhaft), wenn du dabei wärst.
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Note added at 4 mins (2005-03-24 21:34:51 GMT)
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Po tzw. niewczasie chyba bym bez ogl¹dania siê na pani¹ Alinkê napisa³ po prostu Nutzen...
Nut|zen, der; -s [aus älterem, stark gebeugtem Nutz unter Einfluss des schwach gebeugten frühnhd. Nutze, mhd. nutze]: Vorteil, Gewinn, Ertrag, den man von einer Tätigkeit, dem Gebrauch von etw., der Anwendung eines Könnens o.Ä. hat: ein geringer N.; [keinen] N. von etw. haben; die Sache bringt wenig N.; aus etw. N. ziehen; es wäre von N. (nützlich, hilfreich, vorteilhaft), wenn du dabei wärst.
9 hrs
Polish term (edited):
po�ytki
Früchte
W niemieckim BGB dzierzawa jest zdefiniowana tak:
§ 581
Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren.
§ 581
Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren.
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