Glossary entry

Polish term or phrase:

homologacja typu

German translation:

Typgenehmigung

Added to glossary by Aleksandra Kwasnik
Jul 15, 2005 12:40
18 yrs ago
12 viewers *
Polish term

homologacja typu

Polish to German Science Chemistry; Chem Sci/Eng Znowu EU
W dyrektywach unijnych (np. 2001/116 & 2001/3) jest to tlumaczone jako "Betriebserlaubnis" albo jako "Typgenehmigung".

Tzn. nie mozna powiedziec, ze to jest "tlumaczone", bo te dyrektywy na pewno najpierw byly tlumaczone na polski, ale w drodze powrotnej Polacy zaczeli uzywac jednego slowa, a w oryginale mam teraz dwa odpowiedniki.

Czy te slowa mozna naprawde uzywac wymiennie i czy oznaczaja one wlasnie "homologacje typu"?

Musze sie zdeycydowac na wersje unijna, bo w oryginale mam cale strony wrecz skopiowane z podanych dyrektyw, ale w tym konkretnym przypadku mam dwie dopuszczalne wersje tlumaczenia.

Co byscie mi radzili?
Dziekuje!
Proposed translations (German)
4 Typgenehmigung / Typengenehmigung

Discussion

Ryszard Jahn Jul 15, 2005:
T.Genehmigung - Die amtliche Best�tigung der �bereinstimmung eines Typs mit den einschl�gigen technischen Anforderungen und seiner Eignung zum vorgesehenen Gebrauch.
Teraz mo�esz sama zdecydowa�. :-)
Ryszard Jahn Jul 15, 2005:
B.erlaubnis- eine Verwaltungsma�nahme, durch die ein Mitgliedstaat feststellt, dass ein Fahrzeugtyp sowohl den technischen Vorschriften der Einzelrichtlinien als auch der Nachpr�fung der vom Hersteller nach der im Anhang I etc....

Proposed translations

6 mins
Selected

Typgenehmigung / Typengenehmigung

Typzulassung, Typgenehmigung
Betriebserlaubnis jest bardziej niemieckie, np. w kontekœcie samochodowym mowa o "ABE" = "Allgemein Betiebserlaubnis", co te¿ odpowiada homologacji typu. Proponujê u¿ycie "Typgenehmigung" lub "Betriebserlaubnis" jako pojêcia jednolitego, nie wymiennie. Je¿eli kontekst jest samochodowy (a jest), to mo¿e jednak "Typengenehmigung", zgodnie z tym, co podaje instytucja, która to robi, chyli Kraftfahrtbundesamt. Tam w linku "Technik" mamy:
Technik - Typgenehmigungsverfahren - Ein Überblick



Eine moderne Industriegesellschaft ist auf den motorisierten Straßenverkehr angewiesen.

Allerdings ist dies erfahrungsgemäß mit Risiken verbunden, denen sich kein Verkehrsteilnehmer entziehen kann. Dadurch entsteht auch Handlungsbedarf für eine staatliche Reglementierung der Kraftfahrzeugtechnik mit dem Ziel, dieses Risiko möglichst gering zu halten. Bürger sollen so gut es geht vor Gefahren geschützt werden. Für Hersteller soll Rechtsicherheit bestehen. Um diese Ziel zu erreichen, wurden technische Mindestforderungen in nationalen und internationalen Bau- und Betriebsvorschriften festgelegt. Dabei handelt es sich überwiegend um Vorschriften, die bestimmte Wirkungen vorschreiben, der Konstruktionsvielfalt dabei aber freien Raum lassen.

Hersteller und Technische Dienste sind im Typgenehmigungsverfahren die unmittelbaren Partner des Kraftfahrt-Bundesamtes

Prüflaboratorien müssen auf der Basis europäischer Normen ihre Kompetenz nachweisen, um als Technische Dienste in Deutschland anerkannt zu werden. Diese Kompetenz überprüft das Kraftfahrt-Bundesamt (Außenstelle Dresden) periodisch.
Hersteller müssen im Anfangsbewertungsverfahren dem Kraftfahrt-Bundesamt nachweisen, dass sie den Produktionsprozess lückenlos beherrschen und zuverlässig sind.
Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die Prüfberichte der Technischen Dienste und meldet in einer vorgegebenen Ablauforganisation Fehler an die Verursacher zurück.
Nach Typgenehmigungserteilung überprüft das Kraftfahrt-Bundesamt periodisch die Übereinstimmung der Produktion mit dem genehmigten Typ.
Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz überwacht und steuert das Kraftfahrt-Bundesamt notwendige Warnungen und Rückrufe von bereits zugelassenen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.
Darüber hinaus hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Qualität der periodischen Überwachung von Fahrzeugen im Straßenverkehr durch festgeschriebene Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen auf einem definierten Niveau.
Die Technischen Dienste bringen in das Typgenehmigungsverfahren die Prüfberichte über ihre technische Begutachtung des Proto- bzw. –teiletyps ein. Um auf Dauer eine gesicherte Qualität garantieren zu können, berücksichtigt das Kraftfahrt-Bundesamt nur die Technischen Dienste, die für spezielle Prüfungen akkreditiert sind. Die Kontinuität der Prüfqualität wird durch Wiederholungs-Audits und Re-Audits überwacht.

Hersteller, die Anträge auf Typgenehmigungen stellen, durchlaufen – bevor sie zum Typgenehmigungsverfahren zugelassen werden - ein Verfahren der Anfangsbewertung. Es stellt sicher, dass durch vorhandene und funktionierende Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssysteme nur solche Produkte ausgeliefert werden, die dem jeweils genehmigten Typ entsprechen.

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Note added at 6 mins (2005-07-15 12:47:39 GMT)
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Mia³o byæ \"Typengenehmigun / Typgenehmigung\"

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Note added at 8 mins (2005-07-15 12:49:25 GMT)
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Allgemeine Betriebserlaubnis zdaje siê byæ spraw¹ podrzêdn¹: http://www.kba.de/Abt4_neu/form_abe.htm lub http://www.kba.de/Abt4_neu/eg_betreibserlaubnis.htm

Technik für Verkehrssicherheit - Typgenehmigungen nach EG-Richtlinien (Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft)



Auf der Grundlage gemeinsamer Verträge haben die Mitgliedsstaaten Ihren gemeinsamen Willen bekundet, für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und damit den Abbau von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen voranzutreiben. Die relevanten Grundlagen können dazu auf der Internet-Seite der Europäischen Union http://www.europa.eu.int abgerufen werden.

Eine EG-Typgenehmigung für Systeme, Bauteile, selbstständige technische Einheiten und Fahrzeuge gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Die Inhaber von EG-Typgenehmigungen haben den Vorteil, ihre Produkte in allen Mitgliedstaaten in den Verkehr bringen zu können ohne dort ein weiteres nationales Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Damit dies funktioniert, unterrichtet das KBA die ausländischen Genehmigungsinstitutionen über alle vom KBA erteilten EG- und ECE-Genehmigungen. In gleicher Weise erhält das KBA Benachrichtigungen über die entsprechenden von anderen Mitgliedstaaten der EU bzw. anderen Anwenderstaaten von ECE-Regelungen erteilten Genehmigungen.

Derzeit bestehen drei sogenannte Rahmenrichtlinien, die das Verfahren der EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis für bestimmte Fahrzeuge beschreiben:

a) Richtlinie 70/156/EWG über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
b) Richtlinie 2002/24/EG (bisher 92/61/EWG) über die Betriebserlaubnis für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
c) Richtlinie 74/150/EWG über die Betriebserlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Für die Erlangung einer Typgenehmigung ist folgender Ablauf in drei Stufen notwendig:

Antrag des Fahrzeugherstellers bzw. Teileherstellers,
Prüfbericht durch einen Technischen Dienst,
Erteilung der Genehmigung durch eine Genehmigungsbehörde.
Dies gilt im Grundsatz für die Erlangung

einer EG-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und technische Einheiten,
einer EG-Typgenehmigung für Kleinkrafträder und Krafträder sowie Bauartgenehmigungen für technische Einheiten und Bauteile,
einer EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Teile.
Reference:

http://www.kba.de

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